AGB
allgemeine geschäftsbedingungen
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden http://ec.europa.eu/consumers/odr/.
§ 1 Geltungsbereich
- Die Agentur nofato, vertreten durch den Geschäftsführer Norman Faltus, im Nachfolgenden „nofato“ genannt, erbringt ihre Leistungen gegenüber ihrem jeweiligen Vertragspartner, im Folgenden Kunde genannt, auf der Grundlage der nachstehenden Geschäftsbedingungen in der jeweils aktuell gültigen Fassung.
2. Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsinhalt, dies gilt auch für den Fall, dass nofato diesen nicht ausdrücklich widersprochen hat.
§ 2 Änderung der AGB
Nofato behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit ohne Nennung von Gründen zu ändern. nofato wird dem Kunden die Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen spätestens zwei Wochen vor Inkrafttreten mitteilen und ihm diese übermitteln. Widerspricht der Kunde den geänderten Bedingungen nicht innerhalb von 2 Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung, dann gelten die geänderten Geschäftsbedingungen als angenommen. Widerspricht der Kunde den geänderten Bedingungen fristgemäß, so ist nofato berechtigt, den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, an dem die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Kraft treten sollen oder zu den bisherigen Bedingungen fortzusetzen.
§ 3 Vertragsschluss, Vertragsbeginn, Vertragsgegenstand, Leistungsumfang
Der jeweilige Vertrag kommt durch Unterzeichnung des von nofato unterbreiteten Angebots durch den Kunden zustande. nofato hält sich 30 Tage an sein Angebot gebunden.
2. Der Umfang der von nofato zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag sowie den hierauf bezugnehmenden Angaben in dem jeweiligen Angebot an den Kunden.
3. nofato darf sich, soweit nichts anderes vereinbart wurde, bei der Ausführung der Leistungen auch Dritter bedienen. Die Bereitstellungsfristen verlängern sich unbeschadet der Rechte von nofato wegen Verzugs des Kunden um den Zeitraum, in dem dieser seinen Verpflichtungen gegenüber nofato nicht nachkommt.
4. Kommt nofato mit der geschuldeten Leistung in Verzug, so ist der Kunde nur dann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn nofato eine vom Kunden gesetzte Nachfrist nicht einhält.
5. Bei reinen Dienstleistungen hat der Kunde keinen Anspruch darauf, dass die von nofato erbrachten Leistungen zu dem angestrebten Erfolg des Kunden führen.
§ 4 Pflichten des Kunden
- Die Pflichten des Kunden ergeben sich aus folgender Rangfolge:
a) Individuelle Vereinbarungen bzw. Projektbeschreibungen
b) Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen
c) Die gesetzlichen Regelungen
2. Der Kunde stellt nofato alle für die Leistungserbringung notwendigen Informationen und Daten rechtzeitig zur Verfügung. Eventuelle Verzögerungen, die dadurch entstehen, dass der Kunde dieser Pflicht nicht nachgekommen ist, gehen nicht zu Lasten von nofato.
3. Der Kunde ist verpflichtet, die rechtliche Zulässigkeit der beauftragten Leistungen selbst zu überprüfen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass die Leistungen von nofato gegen wettbewerbsrechtliche, urheberrechtliche, markenrechtliche oder sonstige leistungsschutzrechtliche Vorschriften verstoßen.
4. Der Kunde ist ebenfalls verpflichtet sicherzustellen, dass die an nofato von ihm überlassenen Grafiken, Texte, Bilder, Fotos und Dateien für die vertraglich vereinbarten, von nofato zu erbringenden Leistungen nicht gegen gesetzliche Vorschriften und/oder Rechte Dritter verstoßen.
5. Sofern Dritte Ansprüche nach den vorranggegangenen Ziffern gegenüber nofato geltend machen, wird nofato den Kunden hierüber unverzüglich informieren. Der Kunde verpflichtet sich, nofato insoweit von jeglicher Haftung gegenüber Dritten freizustellen, nofato bei der Rechtsverteidigung zu unterstützen und die Kosten der angemessenen Rechtsverteidigung zu übernehmen, soweit nofato kein überwiegendes Mitverschulden zur Last fällt.
6. Sollte der Kunde nach Bestätigung des Auftrags vom Vertrag zurücktreten, so ist bei Vertragsauflösung 30% des Projekt-Budget innerhalb von zehn Tagen nach Absage fällig.
§ 5 Vergütung
- Die Höhe der Vergütung sowie der Abrechnungsmodus richten sich nach der jeweiligen individuellen, vertraglichen Vereinbarung.
2. Rechnungen von nofato sind mit ihrem Zugang zur Zahlung fällig.
3. Der Kunde verpflichtet sich, nach Auftragserteilung einen Vorschuss in Höhe von 50 % des vereinbarten Gesamtpreises zu bezahlen. Vor der Entrichtung des Vorschusses ist nofato nicht verpflichtet, tätig zu werden. Bei wiederkehrenden Leistungen (z.B. wöchentlich, monatlich) gilt diese Regelung mit der Maßgabe, dass nofato ein Tätigwerden für jede Einzelleistung verweigern darf, wenn eine entsprechende Vorauszahlung für die Einzelleistung noch nicht erbracht ist.
4. Der Kunde, der kein Verbraucher ist, gerät in Verzug, wenn er innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit nicht geleistet hat.
5. Wenn der Kunde Aufträge, Arbeiten, Planung und dergleichen ändert, erweitert und/oder abbricht, muss die vertraglich vereinbarte Vergütung entsprechend angepasst werden. Grundsätzlich sind zusätzliche Leistungen mit dem vertraglich vereinbarten Stundensatz zu vergüten.
§ 6 Nutzungsrechte
Mit der vollständigen, vertraglich vereinbarten Zahlung erhält der Kunde die nicht ausschließlichen, zeitlich unbegrenzten Nutzungsrechte an allen von nofato erbrachten Leistungen für die vertraglich vorausgesetzte Nutzung. Nicht übertragen werden die Rechte an jeglichen Vorentwürfen, Designs, Materialien, Quellcodes oder Quelldateien, die während der Entwurfs- und Entwicklungsphasen von nofato erstellt und gestaltet und vom Kunden nicht als final ausgewählt abgenommen worden sind, sowie die Rechte an vorbestehenden Werken, die von nofato entwickelt worden sind oder in ihrem Eigentum stehen.
§ 7 Abnahme
- Bei den von nofato zu erbringenden Werkleistungen wird nofato dem Kunden die Fertigstellung der Leistungen mitteilen und sie diesem zum Zwecke der Abnahme zur Verfügung stellen, und zwar durch Zusendung/Übergabe der Dateien oder gemäß Vereinbarung.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die Leistungen unverzüglich zu prüfen und binnen zwei Wochen einen schriftlichen Mängelbericht mit detaillierter Angabe der festgestellten Mängel an nofato zu übermitteln.
3. Sofern der Kunde binnen der zuvor benannten Frist keine Mängelrüge erhebt, gelten die Werkleistungen als abgenommen.
§ 8 Gewährleistung und Haftung
- nofato übernimmt die Mängelhaftung dafür, dass die vereinbarten Werkleistungen den auf Grundlage des Angebotes vereinbarten Anforderungen entsprechen und für die vertragsgemäße Nutzung geeignet sind. nofato weist jedoch darauf hin, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Fehler in Datenverarbeitungsprogrammen unter allen Anwendungsbedingungen auszuschließen.
2. Die Mängelhaftung ist ausgeschlossen, die durch äußere Einflüsse oder durch unsachgemäße Nutzung des Kunden verursacht werden. Sie entfällt ebenfalls, wenn der Kunde selbst oder Dritte Änderungen und/oder Ergänzungen an den Leistungen von nofato ohne ausdrückliche Genehmigung vornehmen.
3. Die Verjährungsfrist für eventuelle Mängelansprüche beträgt – soweit diese auf Grund des Vertragsverhältnisses bestehen – 12 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang.
4. nofato haftet grundsätzlich nicht für leicht fahrlässig verursachte Schäden.
5. Die Haftungseinschränkungen nach den vorangegangenen Nummern 1, 2 und 3 gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, beim arglistigen Verschweigen von Mängeln, Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz, im Falle des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
§ 9 Höhere Gewalt
nofato ist von der Leistungspflicht in Fällen höherer Gewalt befreit. Als höhere Gewalt gelten alle unvorhergesehenen Ereignisse sowie solche Ereignisse, deren Auswirkungen auf die Vertragserfüllung von keiner Partei zu vertreten sind. Zu diesen Ereignissen zählen insbesondere rechtmäßige Arbeitskampfmaßnahmen, auch in Drittbetrieben sowie behördliche Maßnahmen.
§ 10 Datenschutz, Schweigepflicht
- nofato ist zeitlich unbegrenzt verpflichtet, über alle als vertraulich bezeichneten Informationen oder Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Kunden, die ihr im Zusammenhang mit dem Auftrag bekannt werden, Stillschweigen zu wahren. Die Weitergabe an nicht mit der Durchführung des Auftrags beschäftigte Dritte darf nur mit schriftlicher Einwilligung des Kunden erfolgen.
2. nofato trägt dafür Sorge, dass alle von ihr zur Durchführung des Auftrags eingesetzten Personen auf die Einhaltung dieser Vorschrift verpflichtet werden.
3. nofato ist befugt, im Rahmen der Zweckbestimmung des Auftrags die ihr anvertrauten personenbezogenen Daten unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen.
§11 Schlussbestimmungen
- Auf diese allgemeinen Geschäftsbedingungen und auf die unter Bezug auf diese allgemeinen Geschäftsbedingungen geschlossenen Verträge findet ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.
2. Das Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden, unbestritten sind oder nofato diese anerkannt hat.
3. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.
4. Die Vertragssprache ist jeweils deutsch. Bei Auslegungsschwierigkeiten vorgenannter Bedingungen ist ausschließlich die deutsche Sprache maßgeblich.